Das sind wir!

Abituria-KGA

Förder- und Ehemaligenvereinigung des Kronberg-Gymnasiums Aschaffenburg

Gustav
Schleicher

Vorstandsvorsitzender

Anna
Weinand-Härer

stv. Vorsitzende

Wolfram
Paulus

Schriftführer

Hermann
Krausert

Schatzmeister

Helga
Künzl

Beisitzerin

Kristina
Kreß

Beisitzerin

Jan
Czirnich

Beisitzer

Die Geschichte

Beginnt 1948 und hält bis heute an

Die Abituria wurde zwar erst 1948 gegründet, steht aber in der Tradition früherer, meist kurzlebiger Schülerverbindungen und der sogenannten „Studiengenossenfeste“, zu denen sich die Ehemaligen ab 1900 alle zehn Jahre trafen. Motive zur Gründung der Abituria waren zum einen der Wunsch, die Verbindung untereinander sowie die Geselligkeit zu pflegen, zum anderen gerade nach den schrecklichen Erfahrungen des „Dritten Reichs“ und des Weltkriegs das Bedürfnis, die Werte humanistischer Ausbildung hochzuhalten“ (Otto A. Steigerwald, 1995). Auch wenn diese Ziele nach wie vor gültig sind, so waren doch im Laufe der Jahre Anpassungen notwendig und sinnvoll. Deshalb beschloss die Mitgliederversammlung 2005, die Abituria für alle Menschen zu öffnen, die sich dem Kronberg-Gymnasium verbunden fühlen und seine Entwicklung fördern möchten.

Otto A. Steigerwald, 28.4.1926 – 10.11.2014

Otto Steigerwald zählte wie Heinrich Euler zu den Gründungsmitgliedern der Abituria im Jahre 1948. Als er nun nach langer und schwerer, geduldig ertragener Krankheit verstarb, verlor die Abituria des Kronberg-Gymnasiums ein langjähriges Mitglied. Unsere Vereinigung war damals – salopp gesagt – von eher nostalgischen Motiven angetrieben, d.h. ehemalige Absolventen des Humanistischen Gymnasiums Aschaffenburg traten ihr bei und waren in ihr aktiv, um die Erinnerung an alte Pennäler-Zeiten zu pflegen. Und in dieser Intention entwickelte sie ihre spezifische Agenda, zu deren Höhepunkten das alle zehn Jahre stattfindende Studiengenossenfest gehörte.

Herr Steigerwald fügte sich dieser Tradition ein, wenn er sie nicht sogar selbst mit geschaffen hat. Schließlich übernahm er den Vorsitz unserer Vereinigung und füllte seine Tätigkeit bis 1996 in einer Intensivität ehrenamtlich und beinahe schon nebenberuflich aus, dass sie ihn zu Kopf und Rückgrat der Abituria machte, mit der man ihn immer wieder und häufiger in eins setzte und identifizierte.

Er war besorgt um das Wohl seiner Abituria, auch seines „Huma“, wie die ältere Generation sagte, oder auch des Gymnasiums, dessen Wirken und Wollen er durch die Jahrzehnte im Auge behielt. Er zeigte dies auch dadurch, dass er in den Elternbeirat des Kronberg-Gymnasiums eintrat und als dessen jahrelanger Vorsitzender Einfluss auf die Geschicke dieser Schule nahm. So erwarb sich Ansehen bei allen, denen das KGA und die Abituria ein Anliegen sind und waren. Sein Rat war gefragt, seine Vorschläge wurden geschätzt, verfügte er doch über ein breites Wissen, das seine Wurzeln im humanistischen Bildungsbegriff Humboldts hatte. Nicht zuletzt sorgte er auch für den finanziellen Grundstock, von dem die Schule und ihre Schüler – durch Vermittlung der Abituria – noch heute profitieren.

Auch nach seinem Rücktritt vom Vorsitz blieb Herr Steigerwald Spiritus Rector unserer Vereinigung, nun als unser Ehrenvorsitzender bis in die letzten Jahre. Abituria und Kronberg-Gymnasium verdanken ihm viel. Er hat dafür gesorgt, dass unsere Vereinigung im Wechsel der Schulkonzepte das Dauernde geblieben ist.

Auch in seinem Beruf als Rechtsanwalt war Herr Steigerwald ein erfolgreicher und angesehener Mitbürger. Lange Zeit diente er der örtlichen Rechtsanwaltskammer als Mitglied und Vorsitzender. Von 1977 bis 1993 war er auch zum Richter in den 1. Senat des damaligen Bayerischen Ehrengerichtshofs für Rechtsanwälte (heute: Anwaltsgerichtshof) berufen. Dieses Gericht entscheidet in Streitfällen als Rechtsmittelinstanz u.a. über die Zulassung eines Rechtsanwalts.

Bei der Trauerfeier am 17. November 2014 zeichnete Susanne Steigerwald ein sehr lebhaftes und plastisches Bild ihres Vaters und seines Wesens. Trotz seines schweren Leidens war er nicht ungeduldig, unleidlich, sondern seiner Familie dankbar zugewandt, die ihn liebevoll und mit Hingabe pflegte. So fand ein Leben seinen harmonischen Abschluss, dessen frühere Phasen einen Menschen von starkem und eindrucksvollem Charakter gesehen hatten.

Die Abituria trauert mit der Familie und wird sein Andenken in Ehren halten.

Hermann Grimm, verstorben 4.7.2012

Wer von den damals Anwesenden erinnert sich nicht an die vorletzte Wahl des Abituria-Vorstandes, die Hermann Grimm humorvoll und souverän leitete! Der damals „erst“ 87-jährige hatte zu Beginn der Versammlung seinen Jahrgang als zu 100 % anwesend erklärt. „Ist er wirklich schon 87 Jahre alt?“ wunderte man sich.

Humorvoll und souverän, launig und ernsthaft, so haben und behalten wir Hermann Grimm in Erinnerung. Zunächst kannten wir ihn nur aus seinen Beiträgen in den Festschriften. Richtig kennen und schätzen lernten wir ihn, wenn er auf den Mitgliederversammlungen an uns appellierte, eindringlich appellierte, den Zusammenhalt durch gemeinsame Aktionen, gleich welcher Art, zu pflegen, und seit wir unseren monatlichen Stammtisch im „Schneckenhaus“ haben. Hierher kam er regelmäßig und gerne, und alle genossen seine Gesellschaft. In unserer Ecke am Fenster erzählte er häufig Anekdoten von Begebenheiten aller Art, auch im Zusammenhang mit der Abituria, zu deren „Gründervätern“ er gehörte, von seinen Reisen, sehr oft in Gedichtform. In diesen seinen Gedichten, Mischungen aus Balladen und Epigrammen, kommentierte er in unnachahmlicher Art seine Beobachtungen; auch wenn manche sich selbst wieder erkannten, wirkte es für die Betroffenen immer nur heiter. Mit seinen Mundartgedichten, seiner Naturlyrik, sein Sprachspielereien überraschte er uns immer wieder; so durften in keiner Festschrift seine Gedichte fehlen. Auch für das Herbstfest im kommenden Oktober hatten wir ihn als Weinspezialisten schon fest eingeplant.

Nicht nur bei diesem Fest müssen wir künftig ohne ihn auskommen.
Einige ernsthafte Attacken auf seine Gesundheit hatte er erstaunlich schnell überstanden. Deshalb waren wir uns auch sicher, dass er, geistig und körperlich vital, wie er war, zwar nicht unsterblich sei, aber doch die „100“ locker erreichen würde.
Nun ist er doch unsterblich, wenigstens für alle die ihn kannten und mochten und ihn so, wie er war, zeit ihres Lebens in Erinnerung behalten: humorvoll und souverän.

Heinrich Euler, verstorben 4.7.2012

Heinrich Euler war eines der ältesten Mitglieder, auch an Jahren der Mitgliedschaft seit der Wiedergründung der Abituria im Jahre 1948. Geboren wurde er 1925 in Eberstadt (bei Darmstadt) und wuchs im elterlichen Haushalt zunächst in Mainz, dann in Aschaffenburg auf, wo er das damalige Humanistische Gymnasium (in der Pfaffengasse) besuchte. Im Januar 1944 machte er hier das Abitur und wurde sofort für den Rest des Krieges eingezogen.

Er machte die Kämpfe an der Westfront mit; nach kurzer Gefangenschaft kehrte er im September 1945 nach Aschaffenburg zurück, wo die Kleiderfabrik des Vaters beim Bombenangriff auf die Stadt zerstört worden war. Heinrich konnte dennoch bereits im Wintersemester 1945/46 in Heidelberg, wo er Schüler von Karl Jaspers war, und später in Würzburg studieren.

Nach Staatsexamen 1949 und Promotion mit einer Arbeit über die Außenpolitik der Weimarer Republik im Februar 1952 folgte ein kurzes Intermezzo in der elterlichen Fabrik; für die dortige Tätigkeit erwies er sich aber als nicht geeignet. So gab ihn die Familie bald „frei für die Wissenschaft“, wie er in seiner Autobiographie gut gelaunt schreibt.

Er kehrte an die Universität Würzburg zurück und habilitierte sich im Sommer 1957 mit einer Arbeit über Napoleon III., was ihm auch das Angebot einbrachte, an der Encyclopedia Britannica mitzuarbeiten. Beim „Ploetz“, einem Grundlagenwerk der Geschichtswissenschaft, wurde er bald einer der Mitherausgeber. An der Universität führte seine Karriere kontinuierlich nach oben, bis er im Dezember 1970 den Rang eines Universitätsprofessors erlangte.

Bei seinen Studenten, zu denen auch ich mich zählen darf, war er geachtet. Seine unkonventionelle Art und seine oft aktuellen Lehrveranstaltungen bildeten Anziehungspunkte im Studium der historischen Wissenschaft. Und Eulers Haltung gegenüber der in Würzburg allerdings recht gemäßigten Studentenrevolte 1967/68 war wohltuend entspannt. Während seiner wissenschaftlichen Karriere und darüber hinaus blieb Euler seinem Aschaffenburger Gymnasium und der Abituria eng verbunden. Er demonstrierte das dadurch, dass er von Zeit zu Zeit wissenschaftliche Vorträge an „Kronberg-Abenden“ hielt und die Festschriften der Abituria zu den Studiengenossenfesten mit eigenen Beiträgen bereicherte.

Als er im Februar 2005, in seinem 80. Lebensjahr – trotz des hohen Alters unerwartet – starb, verloren das Kronberg-Gymnasium einen Förderer und die Abituria ein hoch angesehenes Mitglied. Eine ausführliche Biographie und das Verzeichnis von Eulers Werken und Veröffentlichungen sind in „Kronberg-Tage 2010. Festschrift zum Studiengenossenfest“ in Aschaffenburg erschienen.

Unsere Aufgabe

Der Verein sorgt nach Satzung für die Verbindung ehemaliger Schüler und Lehrer, Förderern und Freunden zur Schule und untereinander, widmet sich der Förderung der Erziehung und Bildung von Schülern des Kronberg-Gymnasiums Aschaffenburg und unterstützt das Kronberg-Gymnasium in den Angelegenheiten, in denen die Stadt Aschaffenburg und der Freistaat Bayern nicht oder nur teilweise zur Verfügung stehen. Der Förderverein prämiert z. B. besondere Leistungen des Abschlussjahrgangs, bezuschusst unterstützenswerte Projekte des Schulalltags und ist Ansprechpartner für alle, die sich dem Kronberg-Gymnasium verbunden fühlen. Eine Mitgliedschaft im Abituria Förderverein ist somit in jedem Fall eine unmittelbare Unterstützung der Schülerinnen und Schüler

Unsere Beiträge sind bewusst niedrig angesetzt, damit jeder die Möglichkeit hat, unserer Vereinigung beizutreten. Höhere Beiträge auf freiwilliger Basis sind selbstverständlich auch möglich. Auch einmalige Spendenbeträge sind per Überweisung gern gesehen.

Jahresbeitrag für Studenten, Auszubildende und Mitglieder ohne eigenes Einkommen: 10,00 €; für Mitglieder mit eigenem Einkommen: 20,00 € oder freiwillig höherer Beitrag

Du möchtest uns unterstützen?
Dann freuen wir uns über eine Spende unter: IBAN DE 87 7955 0000 0000 2375 52, Sparkasse Aschaffenburg-Miltenberg oder werde gleich Mitglied!

Unsere Satzung

Bestehend aus 11 Paragraphen

Präambel

Die Abituria als Vereinigung ehemaliger Schüler des Humanistischen Gymnasiums in Aschaffenburg führt ihre Anfänge auf das 19. Jahrhundert zurück. Nach dem 2. Weltkrieg wurde sie 1948 wiedergegründet.

§ 1 Name, Sitz

Die Vereinigung führt den Namen: „Abituria – Vereinigung von Ehemaligen, Eltern und Lehrkräften, Förderern und Freunden des Kronberg-Gymnasiums (früher Humanistisches Gymnasium) Aschaffenburg e.V.“ Sitz des Vereins ist Aschaffenburg. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Vereinszweck

Der Verein

  1. sorgt für die Verbindung ehemaliger Schüler und Lehrer, Förderern und Freunden zur Schule und untereinander
  2. widmet sich der Förderung der Erziehung und Bildung von Schülern des Kronberg-Gymnasiums Aschaffenburg.
  3. unterstützt das Kronberg-Gymnasium in den Angelegenheiten, in denen der Sachaufwandsträger und der Freistaat Bayern nicht oder nur teilweise zur Verfügung stehen.

§ 3 Steuerbegünstigte Zwecke

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig und verfolgt weder eigenwirtschaftliche Zwecke noch parteipolitische oder konfessionelle Ziele. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Satzung weder ein Mitglied noch andere Personen dürfen durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4 Liquidation des Vereins

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an das Kronberg-Gymnasium Aschaffenburg, das es unmittelbar und aus-schließlich für gemeinnützige, insbesondere schulische Zwecke zu verwenden hat. 

Im Falle des Nichtmehrbestehens des Kronberg-Gymnasiums fällt das Vermögen des Vereins der Stiftung „Gymnasiumsfonds Aschaffenburg“ zu, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, insbesondere schulische Zwecke zu verwenden hat.

§ 5 Mitgliedschaft

Ordentliches Mitglied können alle natürlichen Personen werden, die sich dem Kronberg-Gymnasium oder der Abituria verbunden fühlen. Ordentliche Mitglieder leisten einen Jahresbeitrag, der von der Mitgliederversammlung in einer Beitragsordnung festgesetzt wird.

§ 6 Aufnahme in den Verein

Die Aufnahme in die Vereinigung erfolgt durch formlosen schriftlichen Antrag. Die Mitgliedschaft erlischt

  1. durch Tod
  2. durch Austritt
  3. durch Nichtzahlung des Jahresbeitrags in zwei aufeinanderfolgenden Jahren
  4. sowie durch Ausschluss. Die Erklärung des Austritts ist nur zum Schluss eines Geschäftsjahres zulässig und schriftlich beim Vorstand einzureichen.

Die Erklärung des Austritts ist nur zum Schluss eines Geschäftsjahres zulässig und schriftlich beim Vorstand einzureichen.

§ 7 Organe des Vereins

Organe der Vereinigung sind:

  1. die Mitgliederversammlung
  2. der Vorstand
  3. der erweiterte Vorstand

§7 a. Die Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung ist jeweils 1 Mal jährlich einzuberufen.
  2. Die Mitgliederversammlung ist ferner einzuberufen, wenn
    · 10 Prozent der Mitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe des Einberufungszweckes fordern
    · 4 Vorstandsmitglieder oder
    · der Kassenprüfer einen diesbezüglichen Antrag stellt.
  3. Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich mindestens 14 Tage vor dem festgesetzten Termin.
  4. Mit der Einladung zur Mitgliederversammlung sind die Tagesordnungspunkte bekanntzugeben.
  5. Anträge auf Behandlung in der Mitgliederversammlung müssen spätestens sieben Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich bei der Vorstandschaft eingereicht werden.
  6. Die Mitgliederversammlung ist in jedem Fall beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß geladen wurde.
  7. Stimmberechtigt sind alle erschienenen ordentlichen Mitglieder.
  8. Zu den Obliegenheiten der ordentlichen Mitgliederversammlung gehören
    · die Entgegennahme des Jahresberichts
    · Entlastung und Neuwahl des Vorstands, sowie die Bestellung des Kassenprüfers.
  9. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Schriftführer und dem 1. Vorsitzenden zu unterzeichnen ist.

§7 b. Der Vorstand

  1. Dieser besteht aus
    • dem 1. Vorsitzenden
    • dem stellvertretenden Vorsitzenden
    • dem Schriftführer
    • dem Schatzmeister
    • 2 Beisitzern
  2. Die Wahl des Vorstandes erfolgt in der ordentlichen Mitgliederversammlung.
  3. Dem Vorstand unterliegt die Führung der Vereinsgeschäfte, sofern diese nicht der Mitgliederversammlung oder dem erweiterten Vorstand durch Satzung zugeschrieben ist.
  4. Der 1. Vorsitzende vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich im Sinne der Bestimmungen des BGB, bei Verhinderung der stellvertretende Vorsitzende.

§7c. Der erweiterte Vorstand

  1. Dieser besteht aus den Mitgliedern des Vorstands (gemäß §7b dieser Satzung), sowie
    • 1 Vertreter des Elternbeirats
    • 1 Vertreter der Lehrerschaft des Kronberg-Gymnasiums, der nicht der Schulleitung angehört
    • 1 Vertreter der Schülerschaft
  2. Der erweiterte Vorstand sorgt für die enge Verzahnung der Vereinsaktivitäten mit dem Schulleben.

§ 8 Kassenprüfung

Dem durch die Mitgliederversammlung ebenfalls zu wählenden Kassenprüfer obliegt die Prüfung der Jahresabrechnung, die durch den Schatzmeister jährlich zum Zeitpunkt der Einberufung der Mitgliederversammlung zu erstellen und dem Kassenprüfer vorzulegen ist. Zur Kassenprüfung kann vom Vorstand auch ein Steuerberatungsbüro beauftragt werden.

§ 9 Amtszeiten

Vorstand und Kassenprüfer werden durch die Mitgliederversammlung jeweils für 2 Jahre gewählt.

§10 Geschäftsordnung

Eine Geschäftsordnung regelt Weiteres zu Sitzungsablauf, Beschlussfassung, Wahlen, Ausschüssen, Protokollen und Anträgen. Diese wird von der Mitgliederversammlung mit der Mehrheit von 2/3 ihrer anwesenden Mitglieder beschlossen.

§11 Liquidation durch separate Mitgliederversammlung

Die Auflösung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden.